Ausbauziele für Photovoltaik und Wind bis 2030

Publiziert: Dezember 2025

Der Bundesrat hat erstmals Ausbauziele für Photovoltaik und Wind für das Jahr 2030 beschlossen.

  • Die Stromproduktion aus neuen erneuerbaren Energien soll 2030 insgesamt 23 TWh betragen (2025 beträgt sie voraussichtlich etwa 10,5 TWh).
  • Die Stromproduktion aus Photovoltaik soll 18,7 TWh liefern (2025 etwa 8,5 TWh) und die Stromproduktion aus Windkraft 2,3 TWh (2025 etwa 0,2 TWh).
  • Für andere Technologien (z.B. für die Stromerzeugung aus Biomasse oder Geothermie) wurden keine spezifischen Ziele festgelegt. Sie sollen den restlichen Beitrag zum Gesamtziel leisten.

Wenn die obigen Ziele erreicht werden, werden die neuen erneuerbaren Energieträger 2030 jährlich ebenso viel Strom erzeugen wie die Schweizer Kernkraftwerke.

Einführung Winterstrombonus bei der Förderung von Photovoltaik-Anlagen

Damit künftig vermehrt Photovoltaikanlagen mit möglichst hoher Winterstromproduktion gebaut werden, wird neu ein Winterstrombonus eingeführt. Dieser ersetzt den 2023 eingeführten Höhenbonus. Je höher der Standort einer Photovoltaikanlage ist, desto höher ist in der Regel auch der Winterstromertrag, aber auch die Kosten für diese Anlagen sind höher als im Flachland. Mit dem Winterstrombonus sollen diese Kosten für die Projektierenden gezielt vergütet werden.

Verlängerung der Förderung der alpinen Photovoltaik-Anlagen («Solarexpress»)

Das Parlament hat im März 2025 die gesetzliche Grundlage für den «Solarexpress» geändert. Konkret geht es darum, dass Anlagen, die eine Förderung beanspruchen, nicht mehr bis Ende 2025 einen bestimmten Anteil Strom einspeisen müssen. Um von der privilegierten Förderung von bis zu 60 % der individuellen Investitionskosten profitieren zu können, reicht neu die öffentliche Auflage des Baugesuchs bis zum 31. Dezember 2025.

Aus dem gleichen Grund hat der Bundesrat nun die Frist für die vollständige Inbetriebnahme der Anlagen angepasst (Energieförderungsverordnung, Art. 46k). Neu gilt, dass eine Anlage spätestens fünf Jahre ab Rechtskraft der letzten für den Bau der Anlage notwendigen Bewilligung vollständig in Betrieb genommen werden muss. Die bisherige Frist war der 31. Dezember 2030 für alle Anlagen.

Gemäss der Schweizerischen Energie-Stiftung SES haben Zwischenziele nur dann einen Wert, wenn sie glaubwürdig, erreichbar und planbar sind. Das Solarenergie-Ziel von 18,7 TWh bis 2030 hält die SES für ambitioniert, aber erreichbar. Beim Windenergie-Ziel sieht es anders aus: 2,3 TWh würden eine Verdreizehnfachung der heutigen Produktion bedeuten – das ist schwierig zu erreichen. Angesichts der aktuellen Projektpipeline erscheint der SES ein Ausbau auf 0,8–1,7 TWh bis 2030 realistisch.

Fazit der SES: Der Bundesrat setzt bewusst überzogene Zwischenziele, die kaum erfüllbar sind. Damit schafft er künstlich Argumente für die Finanzierung von Gas-Reservekraftwerken – und langfristig auch für den Bau neuer AKW.

Gemäss SES braucht es für eine erfolgreiche Energiewende nicht nur realistische Zielsetzungen, sondern auch funktionierende Rahmenbedingungen. Es braucht jetzt vor allem:

  • höhere Einmalvergütungen für PV-Anlagen,
  • eine tiefere Zugangsschwelle für den Winterstrombonus,
  • eine höhere Gebotslimite für die gleitende Marktprämie bei grossen Solaranlagen.

Bei der Windenergie bleibt entscheidend, dass Projekte schneller und im Einklang mit dem Naturschutz realisiert werden können. Dafür braucht es:

  • die rasche Umsetzung des Beschleunigungserlasses,
  • strategische Umweltverträglichkeitsprüfungen für Windeignungsgebiete.

Gemäss Suisse Eole hat die Strombranche ihre Hausaufgaben gemacht: Projekte mit einer jährlichen Produktion von 2,7 Milliarden Kilowattstunden Windstrom sind in Entwicklung. Davon entfallen rund 1,6 TWh auf die Winterproduktion. «Das zeigt, dass die Ziele sogar übertroffen werden könnten. Entscheidend ist jedoch, dass die Planungs- und Bewilligungsverfahren für die Projekte und deren Netzerschliessung – sowohl auf Bundes- wie auch auf Kantonsebene beschleunigt werden, um den Ausbau effizient voranzutreiben», unterstreicht Lionel Perret, Geschäftsführer von Suisse Eole. 

 

Quellen:

Energeia plus

Schweizerische Energie-Stiftung SES

Suisse Eole

Luxemburg, das mit rund 2600 Quadratkilometern kaum grösser ist als die Kanton St. Gallen, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden, zählte Mitte 2025 bereits 72 Windräder. Bild: Suisse Eole