Beschleunigungserlass: Wichtiger Entscheid für die Windenergie

Das Parlament hat dem Einigungsantrag der Einigungskonferenz zugestimmt und damit den Beschleunigungserlass verabschiedet. National- und Ständerat einigten sich auf einen Kompromiss beim Verbandsbeschwerderecht für die 16 Wasserkraftprojekte des Stromgesetzes. Nach langer Beratung hat das Parlament den Beschleunigungserlass am 24. September 2025 schliesslich verabschiedet. Dieser trägt dazu bei, die Planungs-, Bewilligungs- und Rechtsmittelverfahren für Anlagen von nationalem Interesse zur Nutzung erneuerbarer Energien zu vereinfachen und zu beschleunigen.

Basis der Einigung war eine kurzfristig eingebrachte Kompromisslösung zum Verbandsbeschwerderecht. Weiterhin sollen gegen die 16 Wasserkraft-Projekte des Stromversorgungsgesetzes zwar Beschwerden erhoben werden können, diese sollen neu jedoch nicht mehr bis vor Bundesgericht weitergezogen werden können.

Suisse Eole ist erleichtert, dass ein mehrheitsfähiger Kompromiss zu diesem letzten offenen Streitpunkt gefunden wurde, denn die Vorlage ist nicht zuletzt ausserordentlich wichtig für die Windenergie:

  • Die Planungs- und Bewilligungsverfahren für Windprojekte werden auf kantonaler gebündelt und die Planungs- und Bewilligungskompetenzen dem Kanton übertragen. Dieses Verfahren wurde in den Kantonen St. Gallen, Luzern, Schaffhausen, Neuenburg und auf Antrag der Gemeinden im Kanton Waadt und Jura bereits eingeführt. Mit dem Beschleunigungserlass sollen die anderen Kantone nun nachziehen. Der zentrale Vorteil dieses sogenannten konzentrierten Plangenehmigungsverfahrens ist, dass für ein Projekt nur noch ein Rechtsmittelzug mit zwei Rekursinstanzen (kantonales und Bundesverwaltungsgericht) möglich ist. Heute kann ein Projekt mehrfach bei 4-6 Instanzen angefochten werden.
  • Zudem werden die Instanzen verpflichtet, in einem angemessenen Zeitraum (180 Tage) zu entscheiden, was ebenfalls für Beschleunigung sorgt.
  • Trotz kantonalem Verfahren bleibt in der Regel eine Zustimmung der Standortgemeinde zum Projektvorhaben vorgeschrieben. Kantone, die dies anders regeln wollen oder bereits anders geregelt haben, dürfen das weiterhin tun.
  • Zentral für die Windenergiebranche ist auch, dass für die Genehmigung von Windkraftprojekten nicht mehr die definitiven Anlagemodelle, sondern die maximalen Abmessungen (inkl. den energetischen und ökologischen Aspekten) ausreichen. Das erlaubt es, bei der endgültigen Wahl des Anlagentyps die jüngsten technologischen Fortschritte zu berücksichtigen, während die Einhaltung der Nutzungs- und Umweltanforderungen stets gewährleistet wird.

Quelle: Suisse Eole

Zu sehen ist der Windpark Mont-Crosin bei Sonnenuntergang.

Zentral für die Windenergiebranche ist auch, dass für die Genehmigung von Windkraftprojekten nicht mehr die definitiven Anlagemodelle, sondern die maximalen Abmessungen ausreichen. Bild: Loïc Schlüchter