Der Zürcher Regierungsrat hat Richtplaneinträge für Windenergie-Eignungsgebiete und die Wasserkraftnutzung sowie eine Vorlage zur Beschleunigung der Verfahren in die öffentliche Anhörung gegeben. Der Regierungsrat hat das Energiepotenzial und die Schutzaspekte von insgesamt 52 Potenzialgebiete gegeneinander abgewogen. 20 davon beurteilt er als sehr geeignete Gebiete und schlägt sie zum Eintrag in den kantonalen Richtplan vor. Es handelt sich vor allem um Standorte im Zürcher Weinland und westlich des Albis. Diese Standorte bieten Platz für etwa 70 Windturbinen. Damit lassen sich rund 53o Gigawattstunden Strom pro Jahr erzeugen. 15 weitere, ebenfalls gut geeignete Gebiete werden als sogenannte Zwischenergebnisse eingetragen. In diesen Gebieten sind noch nicht alle Voraussetzungen für einen definitiven Richtplaneintrag erfüllt.
Der Entwurf mit den insgesamt 20 Festsetzungen und 15 Zwischenergebnissen liegt nun bis am 31. Oktober öffentlich auf. Der Kantonsrat entscheidet abschliessend über den Eintrag im kantonalen Richtplan. Das wird gemäss dem Zeitplan im Jahr 2026 sein. Erste Projekte könnten dann ab 2027 konkret geplant werden. Ein Baustart wäre dann ab 2030 möglich.
Der Regierungsrat schlägt auch vor, das Bewilligungsverfahren für grosse Windenergieanlagen zu beschleunigen. Die entsprechenden Änderungen des kantonalen Energiegesetzes gehen zeitgleich mit der öffentlichen Auflage der Richtplanvorlage in eine Vernehmlassung.
Quelle: Medienmitteilung des Zürcher Regierungsrats vom 2. Juli 2024