Zwischenziele bis 2030 für die erneuerbare Stromproduktion

Der Bundesrat will Zwischenziele bis 2030 für die erneuerbare Stromproduktion festlegen (Teilrevisionen der Energieverordnung und der Energieförderungsverordnung). Wir begrüssen diesen Schritt. Nachfolgend die Stellungnahme von aeesuisse.

Die aeesuisse begrüsst insbesondere die vorgeschlagenen Zwischenziele für den Ausbau von erneuerbaren Energien, erachtet die geltenden Rahmenbedingungen zur Zielerreichung hingegen als noch nicht ausreichend optimiert. Entscheidend für die Zielerreichung sind allem voran marktgerechtere Anreize, beschleunigte Verfahren sowie praxisnähere Rahmenbedingungen.

Besonders die Winterstromproduktion muss in der gesamten Förderarchitektur stärker gewichtet bzw. gezielter beanreizt werden. Die vorgeschlagene Einführung eines neuen Winterstrombonus begrüssen wir explizit. Darüber hinaus schlagen wir vor, Projekte mit mindestens 5 GWh Winterstrom technologieunabhängig dem nationalen Interesse zu unterstellen und den Neigungswinkelbonus für Photovoltaikanlagen auf maximale Winterstromproduktion auszurichten. Die vorgeschlagene Deckelung der Förderung alpiner Solaranlagen lehnt die aeesuisse wiederum entschieden ab, da sie sinnvolle Projekte, die sich bereits in der Planungsphase befinden, unnötig ausbremsen würde.

Solarenergie

Das vorgeschlagene Ziel von 18,7 TWh bis 2030 erscheint uns proportional zum übergeordneten Zielwert im Ausbau der erneuerbaren Energien und angesichts des beträchtlichen Solarpotenzials als angemessen. Vor dem Hintergrund der derzeitigen Unsicherheiten am Photovoltaikmarkt sind jedoch Anpassungen an den neu eingeführten Instrumenten des Stromgesetzes notwendig, um ab dem Jahr 2025 einen jährlichen Zubau von über 2 TWh zu erreichen.

Windenergie

Wir begrüssen das Zwischenziel von 2,3 TWh Windstrom bis 2030 ausdrücklich. Mit über 2,7 TWh projektierter Leistung auf Basis bundesrätlich genehmigter Richtpläne besteht

bereits heute ausreichend Ausbaupotenzial. Weitere Projekte sind durch die laufende Überarbeitung kantonaler Richtplanungen – etwa in St. Gallen, Appenzell Ausserrhoden, Luzern, Bern, Graubünden und Zürich – absehbar. Ob das Ziel erreicht wird, hängt wesentlich von der Dauer der Bewilligungsverfahren ab. Wie im erläuternden Bericht zur Energieverordnung richtigerweise betont wird, setzt die Zielerreichung demnach vor allem eine Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahren voraus. Erste Fortschritte wurden erzielt – unter anderem durch das Stromgesetz und kantonale Gesetzesanpassungen –, doch bleiben die Branche ebenso wie Politik und Behörden weiterhin gefordert.

Biomasse

Der Bundesrat hält im Erläuternden Bericht fest, dass in den nächsten Jahren «bei gleichbleibender Nutzungsverteilung der Ausgangsstoffe mit geringen Steigerungen bei Strom aus Biomasse (aus Holzkraftwerken, Biogasanlagen und Kehrrichtverbrennungsanlagen) zu rechnen» ist. Dem stimmen wir grundsätzlich zu und ergänzen, dass es dringender Massnahmen braucht, um die aktuelle Stromproduktion aus Biomasse nur schon zu erhalten.

Quelle: aeesuisse

Der Windpark Uri wird zurzeit gebaut. Die Planung begann 2019, die Inbetriebnahme soll noch dieses Jahr erfolgen. Bild: nationale Windenergietagung 2025