Pro Wind Schaffhausen begrüsst Höherstufung im Richtplan

Pro Wind Schaffhausen hat im Rahmen der Vernehmlassung Richtplananpassung Windenergie eine Stellungnahme eingereicht. Nachfolgend finden Sie eine gekürzte Version.

Richtplantext

Ziele und Planungsgrundsätze

Wir beantragen einen neuen Passus «Der Teilrichtplan Windenergie fusst auf den Grundsätzen Planungssicherheit, Rechtssicherheit und Investitionssicherheit.» einzufügen.

Begründung: Eine Festsetzung in einem Richtplan ist für alle Behörden verbindlich und gibt die Richtung für die weitere Planung und Umsetzung vor. Doch diesem Grundsatz wird nicht immer konsequent nachgelebt, siehe geplanter Windpark Chroobach. Investoren sind nur bereit Windenergieanlagen zu projektieren und zu realisieren, wenn Planungssicherheit, Rechtssicherheit und Investitionssicherheit gewährleistet sind. Unter «Ziele und Planungsgrundsätze» sollen diese Grundsätze deshalb fest verankert werden.

 

Windenergiegebiet «Hagenturm»

Wir begrüssen die Höherstufung auf die Stufe «Festsetzung» ausdrücklich.

Begründung: Alle Voraussetzungen für eine Höherstufung sind erfüllt und das Projekt ist von nationalem Interesse.

 

Windenergiegebiet «Randenhus»

Wir begrüssen die Höherstufung auf die Stufe «Festsetzung» ausdrücklich.

Begründung: Alle Voraussetzungen für eine Höherstufung sind erfüllt und das Projekt ist von nationalem Interesse.

 

Standorte für Kleinwindanlagen

Wir beantragen, den Satz «das landwirtschaftliche Gewerbe direkt von deren Stromerzeugung profitieren kann» abzuändern in «ein Unternehmen (Landwirtschaft, Industrie, Dienstleistung) oder eine Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) direkt von deren Stromerzeugung profitieren können».

Begründung: Es ist nicht nachvollziehbar, warum nur Anlagen zonenkonform sind, wenn ein landwirtschaftliches Gewerbe davon profitieren kann.

Wir beantragen zu prüfen, warum Standorte für Kleinwindanlagen nach wie vor auf der Stufe «Vororientierung» ausgeschieden sind und nicht auf der Stufe «Festsetzung».

Begründung: Es ist nicht nachvollziehbar, warum Standorte für Kleinwindanlagen nach wie vor auf der Stufe «Vororientierung» ausgeschieden sind und nicht auf der Stufe «Festsetzung».

 

Erläuterungsbericht

Interessenabwägung Windenergiegebiet «Hagenturm»

ISOS-Objekte: Die ISOS-Objekte Schleitheim und Merishausen befinden sich in mehreren Kilometern Entfernung zu den möglichen Windenergieanlagen. Es ist deshalb nicht nachvollziehbar, weshalb mögliche Windenergieanlagen die Ortsbilder negativ beeinflussen sollen.

Schattenwurf und Lärmschutz: Die Freizeit- und Ferienhäuschen sind nicht permanent bewohnt und würden wohl heute an diesen Standorten nicht mehr bewilligt. Es kann nicht sein, dass aufgrund von solchen Partikularinteressen die Anlagenstandorte so verschoben werden, dass dadurch Ertragseinbussen zu Lasten der Energieversorgungssicherheit in Kauf genommen werden müssen.

Militär: Wir gehen davon aus, dass sich diese Problematik aufgrund der technischen Entwicklung – Stichwort KI – wohl bald nicht mehr stellen wird. Es ist auch nicht schlüssig, dass das Gebiet Hagenturm für das VBS nicht tolerierbar ist, während dies für den bestehenden Windpark Chroobach offenbar nicht gilt.

Zugvögel und Fledermäuse: Automatische Abschaltungen gehören heute zum Standard. Und die Technologie wird immer besser und ausgeklügelter (siehe z.B. Bird Radar). Dadurch lassen sich Kollisionen mit Zugvögeln und Fledermäusen weiter reduzieren und minimieren.

Bei der Diskussion betreffend Gefährdung von Zugvögeln und Fledermäusen durch Windenergieanlagen kommt jedoch ein Aspekt immer zu kurz. Warum sind viele Arten überhaupt gefährdet? Zugvögel sind gefährdet durch den menschengemachten Verlust von Lebensräumen und den Klimawandel mit veränderter Nahrungsmittelverfügbarkeit und erschwerten Zugwegen. Eine gross angelegte Feldstudie zum Rotmilan über mehrere Länder (LIFE EUROKITE) kam zudem zum Schluss, dass ein Drittel der unnatürlichen Todesursachen auf Vergiftung und Abschluss zurückzuführen sind und nur ein geringer Anteil durch Windenergieanlagen. Bei Fledermäusen wirken sich der Rückgang von Insekten als Nahrungsquelle sowie die heutige Bauweise von Gebäuden negativ auf die Population aus. Es ist deshalb wichtig, bei Zugvögeln und Fledermäusen die primären Ursachen ihrer Gefährdung zu reduzieren. Wir wünschen, dass diese weiterführenden Gedanken im erläuternden Bericht thematisiert werden.

Interessenabwägung Windenergiegebiet «Randenhus»

ISOS-Objekte: Das ISOS-Objekt Gächlingen befindet sich in mehreren Kilometern Entfernung zu den möglichen Windenergieanlagen. Es ist deshalb nicht nachvollziehbar, weshalb mögliche Windenergieanlagen das Ortsbild negativ beeinflussen sollen.

Einordnung des ENHK-Gutachtens

Würde aufgrund von Landschaftsschutzgründen auf die Festsetzung der beiden Standorte auf dem Randen verzichtet hätte das zur Konsequenz, dass an anderen Orten im Kanton Schaffhausen oder in der Schweiz zusätzlich ein oder zwei Windparks erstellt werden müssten, um das vom Kanton Schaffhausen bzw. vom Bund vorgegebene Ziel von jährlich 53 GWh bzw. 4,3 TWh Strom aus Windenergie zu erreichen. Auch diese Windparks würden wohl in einer Landschaft gebaut werden, die von der in der Umgebung lebenden Bevölkerung als schön bezeichnet wird, egal, ob diese in einem BLN-Gebiet liegt oder nicht. Wir wünschen, dass dieses Argument ebenfalls in den erläuternden Bericht einfliesst.

Zur Stellungnahme der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK)

In ihrem Namen trägt die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) das Wort «Heimatschutz». «Heimatschutz» bedeutet, dass wir Massnahmen ergreifen, unsere Heimat zu schützen. Doch unsere Heimat, so wie wir sie heute kennen, wird mehr und mehr beeinträchtigt: Schmelzende Gletscher, Trockenheit, Hochwasser, Bergrutsche, Artensterben usw. Ein Haupttreiber ist die Klimaerwärmung. Wollen wir unsere Heimat schützen, müssen wir dieser Einhalt gebieten. Dies mittels einer drastischen Reduktion der CO2-Emissionen, den Ausbau der erneuerbaren Energien, mehr Energieeffizienz und mehr Genügsamkeit. Beim Ausbau der erneuerbaren Stromproduktion kommt der Windenergie eine wichtige Rolle zu. Doch wer die Stellungnahme der ENHK liest, hat den Eindruck, dass die Autorinnen und Autoren in einer Parallelwelt leben. Begriffe wie «Klima», «CO2» und «Artensterben» sucht man vergebens. Fokussiert wird sehr einseitig auf den Begriff «Landschaft». Landschaft ist aber ein ästhetischer Wert, Landschaftsschutz ist nicht zu verwechseln mit Natur- und Artenschutz. Hat denn die ENHK noch nicht realisiert, dass der Klimawandel das Landschaftsbild in der Schweiz massgeblich verändern wird? Dies betrifft unsere Wälder, unsere Wiesen, unser Kulturland und insbesondere das Hochgebirge. Wenn es so weitergeht, könnten bis im Jahr 2100 fast alle Schweizer Gletscher verschwinden. Es ist uns unverständlich, dass ein hochkarätiges und gewähltes Gremium wie die ENHK diesen Kontext völlig ausblendet.

Ethischer Aspekt

Rund 60 % des Endenergieverbrauchs in der Schweiz basiert auf fossilen Quellen und ist somit nicht erneuerbar. Abbau und Transport fossiler Rohstoffe verursachen erhebliche Umwelt- und Gesundheitsschäden. Auch dies ist ein Grund, weshalb wir von den fossilen Energieträgern wegkommen sollten. Es ist deshalb scheinheilig, wenn wir die Energiewende hier in der Schweiz mit sehr vielen Auflagen an neue Produktionsanlagen ausbremsen, während wir durch unseren Energiekonsum sehr grosse Schäden in anderen Staaten billigend in Kauf nehmen. Wir diskutieren in der Schweiz über «unberührte Silhouetten» und die Gefährdung des Uhus, während in den Abbaustaaten unzählige Lebensräume von Tieren und Pflanzen zugrunde gehen – und Menschen sterben.

Selbstverständlich ist bei der Realisierung von Windenergieanlagen die grösstmögliche Rücksicht auf gefährdete Tier- und Pflanzenarten zu nehmen und die Umweltauswirkungen sind zu minimieren. Doch ebenso müssen wir «Das grosse Ganze» im Blickfeld behalten und mögliche Windstandorte gesamtheitlich beurteilen.

Weitere Infos: Kanton Schaffhausen

Basler & Hofmann AG hat einen ergänzenden (und umfassenden) Bericht zum Richtplanentwurf verfasst. Dieser beinhaltet auch Detailuntersuchungen zum Transport, zum Konfliktpotential mit Vögeln, zum Konfliktpotential mit Fledermäusen, Stellungnahmen Militär, BAKOM, BAZL und skyguide. Im Detail abgeklärt wurden mögliche Transportrouten (Bild: Mögliche Transportroute zum Randenhus) von der Firma welti-furrer. Denn es macht ja keinen Sinn Gebiete im Richtplan höherzustufen, wenn sich später herausstellen würde, dass ein Transport der Anlagenteile kaum möglich sein wird. Quelle: Richtplanänderung «Windenergie», Ergänzender Bericht; Basler & Hofmann AG; 2024.