Um was geht es?

August 2025

Mit zwei Volksinitiativen will die Vereinigung «Freie Landschaft Schweiz» den Ausbau der Windenergie in der Schweiz grundsätzlich verunmöglichen. Mit der Initiative «Gegen die Zerstörung unserer Wälder durch Windturbinen» will die Vereinigung erreichen, dass Windkraft-Anlagen nur noch ausserhalb von Wäldern und bestimmten Waldweiden stehen dürfen. Ein Bauverbot für Anlagen ab 30 Meter soll zudem in Gebieten mit weniger als 150 Meter Distanz von Wäldern oder Waldweiden gelten. Die zweite Initiative «Für den Schutz der direkten Demokratie bei Windparks» verlangt, dass die Standortgemeinde in einer Abstimmung dem Bau von Windanlagen ab 30 Metern Gesamthöhe zwingend zustimmen muss. Abstimmungen muss es gemäss Initiative zwingend auch in tangierten Nachbargemeinden geben. 

Schwieriges Demokratieverständnis 

Mit den beiden Initiativen beweisen die Initianten ein schwieriges Demokratieverständnis. So zielt die Initiativen «Gegen die Zerstörung unserer Wälder durch Windturbinen» auf das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien, das die Schweizer Stimmbevölkerung erst im Juni 2024 mit überragenden 70 Prozent Ja-Stimmen angenommen hat. Das sogenannte Stromgesetz begünstigt viel Innovation, definiert verlässliche Rahmenbedingungen für den beschleunigten Ausbau unter Berücksichtigung des Naturschutzes und macht die Energieversorgung insgesamt resilienter. 

Die zweite Initiative fokussiert auf den Beschleunigungserlass, der aktuell noch im Parlament beraten wird und gegen den dereinst bei Bedarf auch ein Referendum ergriffen werden kann. Mit dem Erlass sollen die Rahmenbedingungen und die Bewilligungsverfahren für den Ausbau der erneuerbaren Energien angepasst werden. Denn die oftmals schlicht zu langen Bewilligungsverfahren für Produktionsanlagen, Netze und Speicher stehen klar im Widerspruch zu einer Umsetzung der Energiewende, wie sie die Schweizer Bevölkerung im Mai 2017 – ebenfalls mit grosser Mehrheit – beschlossen hat. 

Windenergie ist für Winterstromversorgung unverzichtbar 

«Windenergieanlagen liefern zwei Drittel ihrer Produktion im Winterhalbjahr, also dann, wenn wir am meisten Strom brauchen und von Importstrom abhängig sind», sagt Priska Wismer-Felder, Mitte-Nationalrätin, UREK-N-Mitglied und aeesuisse-Vizepräsidentin. Mit den beiden Initiativen werde versucht, den für die Energiewende dringend benötigte Ausbau der Windenergie grundsätzlich zu verhindern. «Nichts tun ist aber keine Option. Bis 2050 fehlt uns in der Schweiz fast so viel Strom, wie wir heute jährlich verbrauchen. Wir brauchen neue Energieformen – dies sind wir auch der nächsten Generation schuldig», so Priska Wismer-Felder weiter. 

Die Auflagen für Windenergieanlagen sind bereits heute sehr hoch: Jedes einzelne Windenergieprojekt unterliegt einer aufwändigen und umfangreichen Umweltverträglichkeitsprüfung, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Vorschriften zum Schutz der Umwelt eingehalten werden. Und auch die demokratische Mitsprache ist bei Windprojekten auf Stufe Kanton klar geregelt und gewährleistet. Leider benötigen heute auch positiv bewertete Windprojekte wegen einer ausschweifenden Einsprachepraxis 20 und mehr Jahre, bis sie umgesetzt werden. Vor diesem Hintergrund wird deutlich, dass «Freie Landschaft Schweiz» die langwierigen Bewilligungsverfahren noch weiter verzögern will und den Umweltschutz und die angebliche Sorge um die Demokratie nur vorschieben.  

Quelle: aeesuisse

Medienmitteilung «Verhinderungs-Initiativen gegen Energiewende», aeesuisse, 28. Juli 2025
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Argumentarium gegen die «Waldschutz-Initiative», Suisse Eole
PDF – 401.9 KB
Argumentarium gegen die «Gemeindeschutz-Initiative», Suisse Eole
PDF – 556.9 KB

Die Errichtung des Windparks «Le Peuchapatte» im Kanton Jura wäre aufgrund seines Standorts in weniger als 150 Metern Entfernung zum nächstgelegenen Wald nicht möglich gewesen.

Verein «Freie Landschaft Schweiz»

August 2025

Der Verein «Freie Landschaft Schweiz» ist keine Naturschutzorganisation

Der Verein «Freie Landschaft Schweiz» versteht sich als Fundamentalopposition gegen jegliche Windkraftprojekte in der Schweiz – und zwar immer aus Prinzip, unabhängig von den konkreten Umständen im Einzelfall. Der Verein «Freie Landschaft Schweiz» ist keine Naturschutz-, sondern eine Windkraftgegnerorganisation. Dessen Manifest beginnt mit: «Der Verband Freie Landschaft Schweiz (FLCH) und seine natürlichen und juristischen Mitglieder kämpfen für den Schutz vor der Industrialisierung unserer Schweizer Landschaften durch Windkraftanlagen.» Dass es sich dabei um einen nicht verhandelbaren Grundsatz handelt, wird im gleichen Absatz präzisiert: «Dem Verband Freie Landschaft Schweiz ist kein Standort in unserem Land bekannt, wo der Nutzen von grossen, industriellen Windkraftanlagen gegenüber dem Schaden überwiegt.» Damit postuliert der Verband unmissverständlich seine Daseinsberechtigung in der grundsätzlichen Bekämpfung jeglicher Windkraftprojekte. Dies völlig unabhängig von den jeweils spezifischen Umweltbedingungen. Die tatsächlichen Aktivitäten des Vereins stimmen zudem nicht mit seinen Statuten überein. So steht die fundamentale Ablehnung der Windenergie im grundsätzlichen Widerspruch zur Förderung einer sicheren und umweltfreundlichen Energieversorgung sowie zur Erhaltung einer gesunden Lebensqualität und Umwelt.

Keine Verfolgung ausschliesslich gemeinnütziger Ziele

Der Verein scheint zwar nicht gewinnorientiert zu sein, bringt aber in seinen Statuten zum Ausdruck, dass er ausschliesslich gemeinnützige Ziele verfolge. Es besteht allerdings der Verdacht, dass der Verein insbesondere die Interessen von Einzelpersonen, d.h. private Interessen, vertritt – die Mehrheit des Vorstands von FLCH ist direkt von zukünftigen Windkraftprojekten betroffen.

Keine Kompromissbereitschaft

Trotzdem hat der Bund den Verein «Freie Landschaft Schweiz» in die Liste der verbandsbeschwerdeberechtigten Organisationen aufgenommen (VBO-Liste). Es ist nicht nachvollziehbar, wie der Bundesrat zur Einschätzung kommt, dass es sich beim Verein FLCH um eine Naturschutzorganisation handelt.

Olivier Waldvogel von Suisse Eole erklärt denn auch: «Der Verein hat aus Sicht der Windenergienutzung in der Schweiz bereits jetzt sehr viel Schaden angerichtet. Mit dem nationalen Beschwerderecht wird ihm nun ein weiteres Instrument zur Verhinderung der Windenergie – seinem wichtigsten Zweck – verliehen. Diese Tatsache wird nicht nur die Erreichung der Ziele der Energie- und Klimapolitik, die vom Volk mehrmals bestätigt wurden, zusätzlich stark gefährden, sondern auch die Arbeit anderer legitimer Umweltschutzorganisationen diskreditieren und nicht zuletzt dem Instrument des Beschwerderechts erheblichen Schaden zufügen.»

Ziel des Verbandsbeschwerderechts ist es, eine gerichtliche Überprüfung von Entscheiden zu ermöglichen, insbesondere wenn Privatpersonen nicht direkt betroffen sind, aber öffentliche Interessen tangiert werden. In der Energiewirtschaft ist es üblich und selbstverständlich, Lösungen in Zusammenarbeit mit Naturschutzorganisationen zu finden. Im Gegensatz zu den eigentlichen Umweltorganisationen hatte der Verein FLCH nie ein Interesse an einvernehmlichen Lösungen. Er verfolgt einzig und allein das Ziel, Windkraftprojekte grundsätzlich mit Einsprachen zu bekämpfen. Es ist offensichtlich, dass der Verein das Verbandsbeschwerderecht missbrauchen will, um Windenergieprojekte zu verzögern. Die Erreichung der Ausbauziele für die Windenergie – und damit die Versorgungssicherheit im Winter – wird durch die Aufnahme des Vereins FLCH in die VBO-Liste massiv erschwert.

Quellen: aeesuisse, Suisse Eole