Mit dem Entscheid des Obergerichts wird Klarheit im Planungs- und Bewilligungsverfahren von Windenergieanlagen im Kanton Schaffhausen geschaffen. Die Zuständigkeit im massgeblichen Verfahren wurde dem Baudepartement zugewiesen. Die Gemeinde Hemishofen hat damit den Entscheid des Regierungsrates betreffend Feststellung des massgeblichen Verfahrens im Planungs- und Bewilligungsprozess ohne Erfolg an das Obergericht weitergezogen. Mit Entscheid vom 5. November 2024 wurde die Beschwerde in allen Punkten abgewiesen. Die Gemeinde Hemishofen wurde verpflichtet, die Staatsgebühr von CHF 6'000 zu bezahlen und der Projektgemeinschaft eine prozessuale Entschädigung in gleicher Höhe zu leisten.
Die Projektgemeinschaft betont die Bedeutung und Wichtigkeit der Planungs- und Verfahrenssicherheit für die Realisation von Energieproduktionsprojekten von nationaler Bedeutung, wie dem Windenergieprojekt Chroobach. Sie begrüsst die rechtliche Klarstellung im Planungs- und Bewilligungsprozess und sieht einer zeitnahen Behandlung des am 2. Juli 2024 eingereichten Baugesuchs positiv entgegen.
Quelle: Projektgemeinschaft Chroobach Windenergie
Siehe auch Artikel in den Schaffhauser Nachrichten vom 22.11.2024.